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7.1. Die nicht erfolgte Entnazifizierung
Eine Entnazifizierung fand auch in Hamburg nicht wirklich statt. Einige Schulleiter wurden zwar 1945 von ihrer Funktion entbunden oder in den Ruhestand versetzt, ein großer Anteil arbeitete aber bald wieder als Lehrer oder bekam bereits vorher einen ‚Persilschein‘.
Oberschulrat Mansfeld war ab 1953 wieder im Schuldienst, nachdem die Wiedereinstellung zweimal abgelehnt worden war (vgl. de Lorent, Hans- Peter: Rädchen im Getriebe, in: Lehberger et al., S. 198 f.). Der Funktionär der Sozial- und Gesundheitsverwaltung Oskar Martini blieb bis 1946 Senator, nach seiner Absetzung im folgenden Entnazifizierungsverfahren wurde er als ‚Mitläufer‘ eingestuft. Bis 1974 erhielt er diverse Ehrungen des Senats (vgl. Roth, Karl- Heinz: Ein Mustergau gegen die Armen, Schwachen und ‚Gemeinschaftsunfähigen‘, in: Ebbinghaus et al., S. 16 f.).
7.1.1. Der Werdegang Prof. Dr. Albert Bohnes nach 1945
Nach Durchsicht der Schülerbögen und EGG- Akten stellte sich die Frage des weiteren Werdegangs Dr. Bohnes nach 1945. Auch in seinem Fall lässt sich exemplarisch die nicht erfolgte Entnazifizierung in Hamburg feststellen. Dr. Bohne, geb. am 08.08.1878, Obermedizinalrat, Stabsarzt der Marine, Vertrauensarzt bei Behörde und Vesicherungsanstalten und Beiratmitglied bei der Stadt Bergedorf vor deren Eingemeindung in Hamburg, gehörte der DNVP an, bevor er am 01. Mai 1933 in die NSDAP eintrat. Von 1919 bis August 1945 war er als Obermedizinalrat am Gesundheitsamt Bergedorf tätig. 1939 war er drei Monate im Kriegsdienst, wurde aber wegen Unabkömmlichkeit wieder zurückgestellt.
Zudem war er seit 1919 leitender Oberarzt des AK Bergedorf.
Zum 15. Juli 1945 wurde er von der britischen Militärregierung vom Dienst suspendiert. Jedoch wurde die Suspendierung bis zum 11. August 1945 aufgeschoben. Am 24.08.1945 wurde die Suspendierung in eine Entlassung ungeändert. Am 30. September 1945 legte Bohne Einspruch gegen den Entzug seiner Beamtenrechte ein, dieser Einspruch wurde am 08.11.1945 abgelehnt. Bohne ging in Berufung; ihr wurde am 01.08.1947 von der Zentralstelle für Berufungsausschüsse stattgegeben. Daraufhin bat Bohne am 04.09.1947 um Versetzung in den Ruhestand. Am 17.09.1947 wurde er in den Dienst als Obermedizinalrat wieder eingesetzt, bis zum Abschluß seines Pensionierungsverfahrens jedoch beurlaubt. Am 30.09.1947 wurde er von der Gesundheitsbehörde in den Ruhestand versetzt. Das Entlassungsschreiben beinhaltete die Formulierung: „Ich benutze diese Gelegenheit, Ihnen für die der Gesundheitsbehörde geleisteten Dienste meinen Dank auszusprechen (...) gez. F. Dettmann, Senator“
Auch seine Entlassungsurkunde sparte nicht mit Lob: „Der Senat versetzt den Obermedizinalrat Herrn Professor Dr. Albert Bohne auf eigenen Antrag in den Ruhestand und spricht ihm für die treuen Dienste seinen Dank aus.
Hamburg, den 24. September 1947, Der Präsident des Senats, gez. Brauer“
Doch Bohne gab sich mit seiner gewiss nicht niedrigen Pension nicht zufrieden. Am 18.07.1949 reichte er einen Antrag an die Gesundheitsverwaltung auf Entschädigung für die Zeit seines Widerspruchsverfahrens, wo er ohne Einnahmen gewesen wäre, ein. Der Antrag wurde jedoch am 06.08.1949 abgelehnt.
Am 02.09.1951 starb Dr. Bohne. (vgl. StAHH, 352-10, Gesundheitsverwaltung Personalakten, 385)
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