Hilfsschule

Die Hilfsschule im Nationalsozialismus

von Kirsten Knaack

6.3. Beurteilungen der SchülerInnen durch die LehrerInnen

Wie Ellger- Rüttgardt für das Beispiel der Hilfsschule Hafenstraße feststellt (Ellger- Rüttgardt, Sieglind: Die Hilfsschule im Nationalsozialismus und ihre Erforschung durch die Behidertenpädagogik, in: Klein et al., S. 137), sind die in Schülerbögen enthaltenen Berichte der LehrerInnen während des Nationalsozialismus ein „Spiegelbild der offiziellen Hilfsschulpolitik“. Hatten SchülerInnen ein sozial erwünschtes Verhalten (v.a. Fleiß, Gehorsam, Ordnung, Sauberkeit sowie Aussicht auf soziale und berufliche Eingliederung) und befriedigenden schulischen Erfolg, waren die Beurteilungen positiv und sie wurden als ‚nützlich‘ für die ‚Volksgemeinschaft‘ dargestellt. Waren die Kinder allerdings aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Eigenschaften als ‚charakterlich minderwertig‘ oder ‚geistig zu tief stehend‘ eingestuft, wurden sie durch negative Bewertungen seitens der LehrerInnen nochmals ausgegrenzt (die erste Ausgrenzung fand bereits Ausdruck in der Überweisung zur Hilfsschule). Die „korrekt- bürokratische Umsetzung nationalsozialistischer Ideologie und Politik“ (ebd.) fand auch in der Hilfsschule Bergedorf statt, auch wenn eine Lehrerin wie Frieda Buchholz sich Mühe gab, ihre SchülerInnen positiv zu beurteilen; auch weil sie wusste- wie alle LehrerInnen-, dass die ihr anvertrauten Kinder, als ‚angeboren Schwachsinnige‘ tituliert, massiver Bedrohung durch das GzVeN ausgesetzt waren und die Schülerbögen durch die EGGs mit zur Entscheidung über eine Sterilisation herangezogen wurden [88].

Bei der Durchsicht von insgesamt 657 Schülerakten wählte ich einige aus, die aufgrund ihrer besonders positiven Beurteilung und ihrer besonders negativen Beurteilung ins Auge fielen. Ferner werde ich über ein Mädchen berichten, das aufgrund ihres ‚geistigen Tiefstands‘ ausgeschult werden sollte sowie einen Jungen, dessen Sterilisation aufgrund seines ‚Irreseins‘ bereits während seiner Schulzeit stattfand, was im Schülerbogen vermerkt ist. Am Ende werden einige Fälle stehen, bei denen durch Einsicht in die Akten des EGGs der Lauf des Sterilisationsverfahrens der ehemaligen SchülerInnen nachvollzogen werden konnte wie auch die Rolle der Schülerbögen in diesen Verfahren. Nicht alle Schülerbögen enthalten Eintragungen der LehrerInnen aus der NS- Zeit, da die SchülerInnen schon zuvor ihre Schulpflicht beendeten.
Die Namen der SchülerInnen werden aufgrund der bestehenden Schutzfrist der Schülerakten und EGG- Akten von mir anonymisiert, indem ich sie A, B, C usw. benenne, wobei die von mir verwendeten Buchstaben nicht die Anfangsbuchstaben der Namen darstellen. Die Quellenangabe der EGG- Akten wird unter den Aktenzeichen des ehemaligen EGG stattfinden, da die Sortierung im Hamburger Staatsarchiv nach Nachnamen erfolgte.

Feuershow Berlin

[88] In den folgenden Beispielen über erfolgte Unfruchtbarmachungen bei SchülerInnen der Hilfsschule Bergedorf wird dieser Fakt bestätigt.

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