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6.3. Beurteilungen der SchülerInnen durch die LehrerInnen
Wie Ellger- Rüttgardt für das Beispiel der Hilfsschule Hafenstraße feststellt (Ellger- Rüttgardt, Sieglind: Die Hilfsschule im Nationalsozialismus und ihre Erforschung durch die Behidertenpädagogik, in: Klein et al., S. 137), sind die in Schülerbögen enthaltenen Berichte der LehrerInnen während des Nationalsozialismus ein „Spiegelbild der offiziellen Hilfsschulpolitik“. Hatten SchülerInnen ein sozial erwünschtes Verhalten (v.a. Fleiß, Gehorsam, Ordnung, Sauberkeit sowie Aussicht auf soziale und berufliche Eingliederung) und befriedigenden schulischen Erfolg, waren die Beurteilungen positiv und sie wurden als ‚nützlich‘ für die ‚Volksgemeinschaft‘ dargestellt. Waren die Kinder allerdings aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Eigenschaften als ‚charakterlich minderwertig‘ oder ‚geistig zu tief stehend‘ eingestuft, wurden sie durch negative Bewertungen seitens der LehrerInnen nochmals ausgegrenzt (die erste Ausgrenzung fand bereits Ausdruck in der Überweisung zur Hilfsschule). Die „korrekt- bürokratische Umsetzung nationalsozialistischer Ideologie und Politik“ (ebd.) fand auch in der Hilfsschule Bergedorf statt, auch wenn eine Lehrerin wie Frieda Buchholz sich Mühe gab, ihre SchülerInnen positiv zu beurteilen; auch weil sie wusste- wie alle LehrerInnen-, dass die ihr anvertrauten Kinder, als ‚angeboren Schwachsinnige‘ tituliert, massiver Bedrohung durch das GzVeN ausgesetzt waren und die Schülerbögen durch die EGGs mit zur Entscheidung über eine Sterilisation herangezogen wurden [88].
Feuershow Berlin
[88] In den folgenden Beispielen über erfolgte Unfruchtbarmachungen bei SchülerInnen der Hilfsschule Bergedorf wird dieser Fakt bestätigt. |
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