|
|||
Exkurs 1: Die Gleichschaltung im schulischen Bereich ab 1933 in Hamburg
Unmittelbar nach dem Amtsantritt Karl Witts als Schulsenator 1933 begann die Gleichschaltung der Schulräte mit der Entlassung derjenigen, die Mitglieder der SPD oder DDP waren. Legitimiert wurden diese Aktionen durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07. April 1933.[60] Im Volksschulbereich, dem die Hilfsschulen angeschlossen waren, wurden Wilhelm Schulz (NSDAP), Dietrich Ossenbrügge (DNVP) sowie kurze Zeit später Albert Mansfeld (NSDAP)[61] und Wilhelm Lühning (NSDAP) zu Schulräten ernannt (vgl. de Lorent 1992, S. 134).
Urlaub Kroatien Hausaufgaben Forum Mercedes Neuwagen
[60] Danach konnten alle Beamten entlassen werden, die nicht über „die nötige Qualifikation“ verfügten, Nicht- ‚Arier‘ oder politisch missliebig waren. [61] Mansfeld war ebenfalls stellvertretender Gauamtsleiter des NSLB Hamburg sowie für die ‚1. Abteilung Organisation‘ zuständig. Die Gaufachgruppe Hilfsschulen leitete Pg. Erwin Kludas. [62] So wurden bis zum Schuljahr 1935/36 in Hamburg 55% der 1932/33 amtierenden Schulleiter ersetzt (vgl. de Lorent 1992, S. 141). Bis 1938/39 wurden im Volksschulbereich noch einmal 41 Schulleiter und 43 Stellvertreter ausgetauscht (vgl. ebd., S. 142). [63] Zur Unterstützung der Entlassenen übernahmen noch beschäftigte KollegInnen teilweise Patenschaften oder führten Geldsammlungen durch. Einige LehrerInnen sind aufgrund dieser Tätigkeit schließlich ebenfalls entlassen worden (vgl. Meyer in: Hochmuth et al., S. 20). [64] Rust galt als „entscheidungsschwach und unfähig“ (Kock, S. 40) und wurde in seiner Autorität kontinuierlich von Heß, Goebbels und Bormann untergraben. Schulpolitische Entscheidungen wurden ab 1941 meistens direkt in der Parteikanzlei oder im Führerhauptquartier getroffen (vgl. ebd.). [65] Der ehemalige Volksschullehrer Schemm war in der Weimarer Republik wegen ‚sittlicher Verfehlungen‘ aus dem Schuldienst entlassen worden. |
|||
Inhalt
|