Hilfsschule

Die Hilfsschule im Nationalsozialismus

von Kirsten Knaack

6.3.2. Negative Beurteilungen

Eine durchaus negative Beurteilung erfährt die gesamte Familie des Schülers E (Jahrgang 1929, überwiesen wegen „mangelhafter Begabung, körperlicher Schwäche, unregelmäßigem Schulbesuch“) durch Richard Schäfer. Die Eltern werden u.a. als ‚Gewohnheitstrinker‘ eingestuft, aber auch E selbst werden ‚charakterliche Minderwertigkeiten‘ unterstellt. Über die häuslichen Verhältnisse schreibt Schäfer: „Die Eltern haben eine Wohnung im Abbruchsviertel Bergedorfs. Die Wohnung ist menschenunwürdig. Unsauber. Schlechte Haushaltsführung. E kommt oft unsauber zur Schule; häufig kein Frühstück- dafür aber Geld zum Kuchenkaufen. Schulbesuch ist unregelmäßig- Grund nicht immer Krankheit. Eltern gehen an Lohntagen gern in die Wirtschaft. Spektakeln dann. (nachträglich eingetragen.)“ Dass Es angeblich krankhafte Angewohnheit „Eßgier“ etwas damit zu tun haben könnte, dass er Hunger hat, wird nicht erwähnt, sondern E durch diese Einstufung zum Vorwurf gemacht. Erwähnt ist ebenso, daß ein Bruder Es ebenfalls die Hilfsschule besucht.
Nach anfangs recht positiven Beurteilungen („1937/38. Wider alles Erwarten fing der überaus körperlich u. geistig schwache Junge an aufzuwachen u. begann mitzuarbeiten.“[Interpunktionsfehler i. Orig.]) gingen sie ab 1939/40 auf seine ‚charakterliche Minderwertigkeit‘ ein: „1939/40 Im Laufe des Jahres ‚dreimal‘ beim Schulschwänzen erwischt. Neigung zum Vagabundieren.
1942/43 Wieder ‚zweimal‘ mit Vorbedacht die Schule geschwänzt. Im Besitze von 20 M fährt er mit einem Mitschüler nach Hbg. Sie machen eine Elbfahrt (...) Die Eltern versagen völlig bei der Erziehung des Jungen. (...)“
Das Schlussurteil bei der Entlassung Es von Richard Schäfer am 25.3.1944 fällt geradezu vernichtend aus: „Bei Es Erziehung u. Entwicklung war das Elternhaus ein völliger Versager. Der Junge wußte, daß er dem überaus weichen Vater u. der nachlässigen Mutter vieles bieten konnte. Er log mit dem ehrlichsten Gesicht der Welt; in vielen Fällen deckte das Elternhaus seine unwahren Angaben- besonders bei unbegr. Fehlen. Bei fast normaler Intelligenz war er charakterlich durchaus nicht einwandfrei. Bei seinen Kameraden ist er wegen seines „großen M...“ nicht beliebt. Stark hervortretend ist die Neigung zum Vagabundieren. (...)“ E wurde also nicht geistig, sondern als ‚moralisch schwachsinnig‘ angesehen.
Noch grausamer ist das Urteil Schäfers über Schüler F, geb. 1922: „F besuchte von (...) 1935 bis (...) 1936 die 1b Kl. der H. Sch. Bergedorf. Gleich bei seiner Einschulung wurde mir mitgeteilt, daß es sich um einen schwererziehbaren Schüler handele. Nach kurzer Zeit stellte es sich heraus, daß F ein schwerer Psychopath ist; neben geistigem Schwachsinn ist auch moralischer Schwachsinn in stärkstem Grade festzustellen. Er stiehlt wie eine Elster alles, was ihm vor die Augen kommt. (...) Er entlief häufig der Schule, wenn er Strafe zu fürchten hatte. Auf seine Mitschüler übte er einen unheilvollen Einfluß aus. Die Schule war froh, daß das Kinderheim St. Elisabeth den Knaben wegen Gefährdung der andern Zöglinge in Zwangserziehung überführen mußte.
Bergedorf, 25.2.36“
Bei dem Schüler G scheint die Tatsache, dass der Vater „rühriger Kommunist“ ist, seine Beurteilung durch Schäfer negativ zu beeinflussen. Während bei Schüler A (s.o.) positiv bemerkt wurde, daß er Führerqualitäten besitze, heißt es hier: „Hamburg, den 21.3.1936 G ist ein Knabe mit schlechter Kinderstube u. bringt alle diese Unarten mit in die Schule. (...) Körperlich sehr gewandt u. kräftig, schwingt er sich zum Führer seiner Kameraden auf u. übt dann häufig einen schlechten Einfluß auf sie aus. (...) Die Prognose für ihn seitens d. Schule ist nicht ermutigend.“ Offensichtlich nützt ihm anbetrachts der Tatsache, dass sein Vater Kommunist ist, nicht einmal sein ‚gesunder Körper‘ etwas.
Schüler H dagegen wird von Schäfer negativ beurteilt, weil er keine erwünschten männlichen Attribute aufweist: „41/42 H ist ein Schüler mit starken seelischen Hemmungen. Eine innere Unruhe u. starke Willensschwäche ließ es zu keinen ausgeglichenen Leistungen kommen. Große Unlust für Leibesübungen u. Werkarbeit sind festzustellen.“ Die Schülerin J. zeigte offensichtlich kein großes Interesse an Schule und erhielt von Schäfer daher folgendes Schlussurteil: „Hamburg, den 31.3.1941 Zeigt Neigung zum Bummeln. Sie mußte verschiedentlich polizeilich der Schule zugeführt werden. Sie wurde der N.S.V. Jugendhilfe als „gefährdet“ gemeldet.“
Gefährlich scheint ebenfalls eine sexuelle Frühreife: „(...) In sexueller Beziehung ist sie stark entwickelt! März 1934. Buchholz.“
Die angeführten Beispiele dieses Abschnitts zeigen, dass die meisten negativen Beurteilungen von Schulleiter Schäfer gegeben worden sind. Das entspricht auch etwa der Tendenz, die in den von mir nicht erwähnten Schülerbögen zu sehen ist.

Inhalt

Webkataloge