Hilfsschule

Die Hilfsschule im Nationalsozialismus

von Kirsten Knaack

6.3.3. Ausschulung von HilfsschülerInnen wegen ‚geistiger Minderwertigkeit‘

Die Schülerin P wurde 1925 geboren und behielt wahrscheinlich durch eine mit 5 Jahren erlittene Doppelinfektion von Scharlach und Diphterie hirnorganische Schäden zurück. Von 1933-1938 machte sie kaum Fortschritte in der Hilfsschule. 1938 wurde daher bei Schulleiter Lühning die Ausschulung beantragt. Hinzu kam die einsetzende Pubertät, von Schäfer so bewertet: „(...) die einsetzende Pubertät ist Anlaß zu gelegentlichen Phantasien (erzählt solche den kleinen Mitschülern.)“ Das Schlußurteil Schäfers vom 18. März 1939 ist durchweg negativ: „Das stark debile Kind hat auch in der Hilfsschule unter Führung von drei verschiedenen Lehrern irgend eine Förderung nicht erfahren können. In allen Schulfächern sind nennenswerte Fertigkeiten nicht zu verzeichnen; kleine mechanische Fähigkeiten sind nicht zu werten. Infolge ihrer lästig werdenden Schwatzhaftigkeit bildet sie einen ständigen Störungsherd. Ein in den letzten zwei Jahren auftretendes Nierenleiden bewirkte einen sehr unregelmäßigen Schulbesuch, der eine planmäßige Förderung behinderte. Die Schulleitung beantragte aus diesen Gründen eine Ausschulung nach siebenjährigem Schulbesuch.“

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